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Glossar

Ehegattensplitting / Zusammenveranlagung

Verheiratete können ihr Einkommen gemeinsam versteuern. Durch den progressiven Steuertarif zahlt man zusammen weniger.

Im Detail

Bei der Zusammenveranlagung (§32a Abs. 5 EStG) wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, darauf die Einkommensteuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Der Vorteil entsteht durch die Progressionskurve: Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, führt das Splitting zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung. Bei gleich hohen Einkommen gibt es keinen Splitting-Vorteil.

Richtwerte

Maximaler Vorteil bei stark unterschiedlichen Einkommen. Kein Vorteil bei gleichen Einkommen.

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