AfA (Absetzung für Abnutzung)
Die steuerliche Abschreibung des Gebäudewertes. Sie dürfen jedes Jahr einen Teil des Gebäudewertes als Kosten absetzen, obwohl Sie kein Geld ausgeben. Das senkt Ihre Steuerlast.
Im Detail
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist eines der wichtigsten Steuerinstrumente für Immobilieninvestoren. Der Gebäudeanteil des Kaufpreises wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben - das Grundstück ist nicht abschreibbar. Seit Oktober 2023 gibt es für Neubauten die degressive AfA mit 5% (§7 Abs. 5a EStG), was in den ersten Jahren deutlich mehr Steuerersparnis bringt als die lineare AfA von 2%.
Formel
Richtwerte
Lineare AfA: 2% (Gebäude ab 1925) oder 2,5% (vor 1925). Degressive AfA: 5% für Bauantrag nach 30.09.2023.
Verwandte Begriffe
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