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Glossar

Werbungskosten

Alle Kosten, die Sie von den Mieteinnahmen abziehen dürfen: Kreditzinsen, Abschreibung, Hausgeld, Fahrtkosten, Reparaturen.

Im Detail

Werbungskosten sind sämtliche Aufwendungen zur Erzielung von Mieteinnahmen (§9 EStG). Sie mindern Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die größten Posten sind meist Kreditzinsen und AfA - aber auch Fahrtkosten zum Objekt, Reparaturen, Versicherungen und Steuerberatungskosten sind absetzbar.

Richtwerte

Typisch: 40-60% der Mieteinnahmen als Werbungskosten absetzbar.

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